AGB

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Rolux Leuchten GmbH („Verkäufer“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Käufer“). Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB liefern wir nicht.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers, insbesondere dessen Einkaufsbedingungen, werden auch bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos liefern.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, ohne dass wir erneut darauf hinweisen müssen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

(4) Für Verkäufe an Verbraucher im Rahmen unseres Lagerverkaufs (Restposten und Auslaufartikel vor Ort) gelten diese AGB nicht; insoweit gelten die gesetzlichen Vorschriften.

2. Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote, Kataloge, Preislisten und Internetdarstellungen sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Käufers sind Angebote zum Vertragsschluss.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (§ 126b BGB) oder durch Ausführung der Lieferung zustande. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrags ist unsere Auftragsbestätigung.

(3) Angaben in Katalogen, Datenblättern und Abbildungen (Maße, Gewichte, Lichtfarben, Lichtstrom, Nennlebensdauer) sind Beschreibungen, keine Beschaffenheitsgarantien, sofern wir nicht ausdrücklich eine Garantie erklären. Handelsübliche Abweichungen und technische Änderungen, die dem Käufer zumutbar sind, bleiben vorbehalten.

3. Preise

(1) Alle Preise sind Nettopreise in Euro oder US-Dollar, je nach Auftragsbestätigung, ab Lager, ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung und Zoll und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Maßgeblich sind die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Preisänderungen während der Laufzeit von Katalogen und Preislisten bleiben für künftige Aufträge vorbehalten.

4. Lieferung, Versand und Gefahrübergang

(1) Der Mindestauftragswert beträgt 250 Euro netto. Bei Aufträgen unterhalb dieses Wertes berechnen wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro.

(2) Bei Aufträgen bis 1.500 Euro netto erfolgt die Lieferung unfrei, d. h. der Käufer trägt die Versandkosten. Ab einem Nettoauftragswert von 1.500 Euro liefern wir innerhalb Deutschlands frei Haus, ausgenommen Sonderversendungen (z. B. Expressgut, Luftfracht, Schnellpakete), die gesondert berechnet werden. Für Lieferungen ins Ausland vereinbaren wir Fracht, Zoll und Lieferkonditionen gesondert.

(3) Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt haben. Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.

(4) Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung in Verzug, kann der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 9.

(5) Wir haften nicht für Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt oder sonstiger, von uns nicht zu vertretender Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen, Transportstörungen, behördliche Maßnahmen). Bei nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Wir informieren den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstatten bereits geleistete Zahlungen unverzüglich.

(6) Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige Transportperson auf den Käufer über, bei Abholung mit Bereitstellung der Ware.

5. Zahlung

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zahlbar. Maßgeblich ist der Zahlungseingang. Bei Neukunden können wir Vorkasse verlangen.

(2) Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. Wir berechnen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

(3) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht setzt außerdem voraus, dass es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(4) Rechnungen stellen wir elektronisch aus. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, erfolgt dies im strukturierten Format nach EN 16931 (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD). Der Käufer stellt sicher, dass er elektronische Rechnungen empfangen kann (§ 14 UStG).

(5) Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen und noch offene Lieferungen zurückzuhalten.

6. Rücknahme von Ware

Mangelfreie Ware nehmen wir nur nach vorheriger Zustimmung in Textform zurück, und nur, sofern sie unbenutzt, originalverpackt und vollständig ist, wobei wir für die Aufarbeitung der Retouren eine angemessene Kostenbeteiligung berechnen. Die Rücksendung hat frei und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Sonderanfertigungen, Sonderbestellungen und Ware, die nach Kundenwunsch beschafft wurde, sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Auftragsänderungen und Stornierungen bedürfen der Textform. Gesetzliche Rechte des Käufers bei Mängeln bleiben unberührt.

7. Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Falsch- oder Minderlieferungen sind uns innerhalb von fünf Werktagen nach Wareneingang in Textform anzuzeigen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung (§ 377 HGB).

(2) Transportschäden sind bei Anlieferung auf dem Lieferschein bzw. Frachtbrief zu vermerken und dem Transportunternehmen sowie uns unverzüglich anzuzeigen.

(3) Die beanstandete Ware ist sorgfältig verpackt zur Überprüfung an uns zu senden; bei berechtigter Mängelrüge tragen wir die Kosten der Nacherfüllung.

(4) Bei nicht rechtzeitiger Anzeige gilt die Ware als genehmigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

8. Mängelansprüche, Garantie

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir leisten zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder zurücktreten.

(2) Leuchtmittel: Die in Datenblättern angegebene Nennlebensdauer ist ein statistischer Wert und kein Garantieversprechen. Natürlicher Verschleiß, Lichtstromrückgang im Rahmen der Herstellertoleranzen, Streuungen der Farbtemperatur sowie Schäden durch Überspannung, unsachgemäße Installation, ungeeignete Betriebsgeräte oder Schaltzyklen außerhalb der Spezifikation sind keine Mängel. Weitergehende gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

(3) Garantien gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich in Textform als solche bezeichnen.

9. Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Käufer regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

10. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum; bei laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung unserer Saldoforderung.

(2) Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt uns bereits jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware ab; wir nehmen die Abtretung an. Bis auf Widerruf bleibt der Käufer zur Einziehung berechtigt, ist aber verpflichtet, uns die Abtretung auf Verlangen offenzulegen.

(3) Verarbeitet oder verbindet der Käufer die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, erfolgt dies für uns als Hersteller. Wir erwerben Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren; die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.

(4) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware (Pfändung u. ä.) hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, können wir die Ware zurückverlangen; die Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

11. Ausfuhr, Sanktionen

Der Käufer hat die einschlägigen Ausfuhr-, Zoll- und Sanktionsvorschriften der EU und Deutschlands einzuhalten. Er sichert zu, die gelieferte Ware nicht unter Verstoß gegen Embargo- oder Sanktionsvorschriften weiterzuveräußern oder zu verbringen.

12. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

13. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Verkäufers in Weyhe. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers in Weyhe (zuständig sind je nach Streitwert das Amtsgericht Syke oder das Landgericht Verden). Wir sind auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere über ausschließliche Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.